Wir freuen uns, nach über acht Monaten Pause wieder proben zu dürfen. Dies ist jedoch nur unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Schutzverordnung möglich und beinhaltet folgende Punkte: Abstand und Hygiene: Noch immer müssen wir auf ausreichend Abstand zueinander achten, um die Ansteckungsgefahr mit Covid19 zu minimieren. Daher halten wir die Mindestabstände sowohl vor, während als auch nach der Orchesterprobe ein. Zudem ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes Pflicht. Kontaktnachverfolgung: Wir stellen eine digitale Kontaktnachverfolgung sicher. Dabei kann sich sowohl über die LUCA- als auch über die Corona-Warn-App eingecheckt werden. Für Musikerinnen und Musiker ohne Smartphone bieten wir die Registrierung über einen Laptop an. Die drei G: Getestet, genesen oder geimpft – um an der Probe teilnehmen zu können, muss einer dieser Punkte nachgewiesen werden. Wir würden euch daher bitten, euch vor der Probe entsprechend testen zu lassen, solltet ihr keine Bescheinigung für den „Status“ genesen oder geimpft vorlegen können. Der entsprechende Negativtest darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein.
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